Verfahrensverzeichnis

Gemäß § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG macht unsere Partnerschaft die Angaben nach § 4e Satz 1 Nrn. 1-8 BDSG auf Antrag jedem in geeigneter Weise zugänglich. Da ein Datenschutzbeauftragter nicht bestellt ist, obliegt diese Verpflichtung der verantwortlichen Stelle.
Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit unmittelbar nach. Auf einen individuellen Antrag verzichten wir.

Angaben zur verantwortlichen Stelle (§ 4e Satz 1 Nr. 1-3 BDSG)

1.    Name oder Firma der verantwortlichen Stelle

technomedia - Hirsinger, Corte, Gosch & Partner - Übersetzer und Dolmetscher


2.    Leiter der verantwortlichen Stelle und der Datenverarbeitung

Pamela Hirsinger
Marlis Gosch
Dipl.rer.nat Gilberto Corte
Dipl.-Ing. Gernot Hirsinger Verantw. für IT

3.   Anschrift der verantwortlichen Stelle

Herscheider Weg 19
13507 Berlin

Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung (§ 4e Satz 1 Nr. 4-8 BDSG)

4.    Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung


Die Partnerschaft technomedia - Hirsinger, Corte, Gosch & Partner - Übersetzer und Dolmetscher übersetzt Dokumente unterschiedlicher Art für Privatpersonen, Unternehmen, Verbände, öffentliche Stellen und Institutionen.
Ein Teil dieser Dokumente, zum Beispiel Zeugnisse und Urkunden, enthalten persönliche Daten. Die Mitarbeiter und Partner haben Vertraulichkeitserklärungen unterschrieben und die vom Landgericht beeidigten Partner Frau Marlis Gosch und Frau Pamela Hirsinger haben sich vor dem Landgericht zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Hauptzweck des angewandten Verfahrens ist die Ausführung der Übersetzungsarbeiten gemäß Auftrag.
Für die Personal-, Lieferanten-, Dienstleister- und Auftraggeberverwaltung werden ebenfalls persönliche Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert.

5.    Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezgl. Daten oder Datenkategorien

Kunden / Auftraggeber

Vollständige Adressdaten einschl. Telefon-, Fax- und E-Mail-Daten und Bankverbindungen

Potenzielle Kunden, die Anfragen geschickt haben

Verfügbare Adressdaten einschl. Telefon-, Fax- und E-Mail-Daten

Personen, deren Daten in den zu bearbeitenden Dokumenten enthalten sind

Abhängig von dem Übersetzungsauftrag können dies z. B Gesundheitsdaten, Lebensläufe oder Ausbildungsnachweise sein. Da wir nie voraussehen können, welche Daten von Dritten unsere Auftraggeber uns zusenden, ist es nicht möglich, diese vollständig aufzuzählen.

Angestellte

Vertrags-, Stamm- und Abrechnungsdaten, Adressdaten einschl. Telefon-, Fax- und E-Mail-Daten, Bankverbindungen.

Bewerber

Verfügbare Adressdaten einschl. Telefon-, Fax- und E-Mail-Daten, zugesandte persönliche Daten wie z.B. Lebensläufe.

Externe Auftragnehmer

Vertrags- und Abrechnungsdaten, Adressdaten einschl. Telefon-, Fax- und E-Mail-Daten, Bankverbindungen.
Persönliche Daten, die in den gem. Auftrag zu verarbeitenden Dokumenten enthalten sind.

6.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Die Partnerschaft technomedia - Hirsinger, Corte, Gosch & Partner - Übersetzer und Dolmetscher übermittelt persönliche Daten grundsätzlich nur an dazu berechtigte Personen und Stellen. Dies sind z. B.:
Öffentliche Stellen und Institutionen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Daten erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanz- und Aufsichtsbehörden).
Mitarbeiter, sofern die Daten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von ihnen verarbeitet oder verwendet werden müssen.
Auftraggeber, die die entsprechenden Daten in den von uns zu bearbeitenden Dokumenten übermittelt haben.
Externe Auftragnehmer (Dienstleistungunternehmen) entsprechend § 11 BDSG.

 

7.     Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten

Unsere Partnerschaft erhält unter Umständen Aufträge von Personen, Institutionen, Stellen und Unternehmen mit Sitz im Ausland. Es werden nur solche Daten ins Ausland übermittelt, die bereits in den uns zur Bearbeitung zugesandten Dokumenten enthalten sind. Somit erfolgt eine Datenübermittlung in Drittstaaten nur im Rahmen unserer Auftragserfüllung, der dazu erforderlichen Kommunikation sowie anderer im BDSG ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen. Da wir nicht voraussehen können, aus welchen Ländern/Ländergruppen wir in Zukunft Aufträge erhalten, können wir hier auch keine spezifischen Länder nennen.


8.    Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen.
Die betreffenden Daten werden nach Ablauf dieser Fristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertrags- und Auftragserfüllung benötigt werden. Z. B. werden handelsrechtliche und finanzwirksame Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahrs nach Ablauf weiterer zehn Jahre den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gelöscht, sofern keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind.

Dipl.-Ing. Gernot Hirsinger
Berlin, 5. Februar 2016